Unterstützung auf Ihrem Weg zum Facharzt
Die KV Sachsen fördert gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen folgende Facharztgruppen in der ärztlichen Weiterbildung:
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Augenheilkunde
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachärzte für Neurologie sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie -psychotherapie
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde inkl. Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie bzw. Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Kindliche Hörstörungen (Phoniater)
- Fachärzte für Urologie
In Sachsen hat sich die KV Sachsen zusammen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Verband der Ersatzkassen darauf geeinigt, vorrangig die Fachgebiete zu berücksichtigen, in denen Versorgungsengpässe drohen. Die ausgewählten Fachgebiete werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt.
Ergänzend zu den bundesweiten gesetzlichen Regelungen hat die KV Sachsen entschieden, auch Weiterbildungsabschnitte im ambulanten Bereich in allen anderen zulassungsfähigen Fachgebieten zu fördern.
Überblick zu den Förderbeträgen der KV Sachsen
- Ärzte in Weiterbildung mit dem Facharztziel Allgemeinmedizin: 5.400 Euro pro Monat
- bei Tätigkeit in Gebieten mit drohender Unterversorgung: 250 Euro pro Monat
- bei Tätigkeit in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung: 500 Euro pro Monat
zusätzliche Förderung:
- Ärzte in Weiterbildung in ausgewählten Fachgebieten sowie der Kinder- und Jugendmedizin: 5.400 Euro pro Monat (Kontingent begrenzt)
- Ärzte in Weiterbildung in anderen Fachgebieten bzw. über die verfügbaren Stellenkontingente hinaus: 2.700 Euro pro Monat (Da hierbei eine Finanzierung mit den Krankenkassen nicht möglich ist, reduziert sich der Förderbeitrag um die Hälfte.)
Weitere Informationen finden Sie unter Fragen zur Förderung