Bewerbung und Voraussetzungen
Wann kann ich mich bewerben?
Vom 1. Oktober bis 15. November eines jeden Jahres. Die Bewerbungsfrist kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres verlängert werden.
Was muss ich bei der Bewerbung alles einreichen?
Die Details zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie unter Jetzt bewerben.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Eine verbindliche Studienplatzzusage oder eine Immatrikulation im 1. bis 6. Fachsemester im Fach Humanmedizin an einer Universität in Deutschland
- Motivation zur hausärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen des Freistaates Sachsen
Ich studiere an einer Universität außerhalb Sachsens. Kann ich gefördert werden?
Die Ausbildungsbeihilfe wird vorrangig Studierenden gewährt, die an sächsischen Universitäten immatrikuliert sind und ihren Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben. Bewerber anderer Universitäten können jedoch auch gefördert werden.
Ich habe den Studienplatz über die Landarztquote erhalten. Kann ich mich trotzdem für das sächsische Hausarztstipendium bewerben?
Nein. Das Hausarztstipendium findet keine Anwendung für Studierende, die einen Studienplatz auf Grund einer Vorabquote nach einem Landarztgesetz erhalten haben.
Ich bin bereits in höheren Semestern immatrikuliert. Kann ich mich auf das Stipendium bewerben?
Ja, wenn freie Kapazitäten sind, können Sie sich mit einer Immatrikulation bis zum 6. Semester im Fach Humanmedizin auf das Stipendium bewerben.
Ich bin bereits im 7. oder höheren Semester immatrikuliert. Kann ich mich auf das Stipendium bewerben?
Mit einer Immatrikulation im 7. oder höheren Semester besteht nicht mehr die Möglichkeit, sich auf das Stipendium zu bewerben. Bewerben können sich lediglich Studierende, die im 1. bis maximal 6. Semester immatrikuliert sind.
Förderung
Wie lange kann ich höchstens gefördert werden?
Sie können maximal für die Dauer der Regelstudienzeit gefördert werden. Diese beträgt laut der Approbationsordnung für Ärzte sechs Jahre und drei Monate ab Studienbeginn (was nicht immer dem Förderbeginn entspricht).
Die Förderung beginnt frühestens ab dem Monat, in dem die vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der KV Sachsen eingegangen sind, jedoch frühestens ab dem 1. Semester. Sie endet mit dem Ablauf der Regelstudienzeit.
Was erwartet die KV Sachsen von mir während meines Studiums?
- Nachweise über den pflichtgemäßen Ablauf des Studiums
- Hospitationen in einer Patenschaftspraxis im ländlichen Bereich Sachsens an 24 Tagen pro Studienjahr
Wie finde ich eine Patenschaftspraxis?
Mit der Stipendienzusage erhalten Sie von der KV Sachsen eine Liste mit Patenschaftspraxen in Sachsen, mit denen Sie Kontakt bezüglich der Patenschaft aufnehmen können. In Abstimmung mit der KV Sachsen können Sie auch selbst eine Patenschaftspraxis suchen.
Bei der Bewerbung müssen Sie noch keine Patenschaftspraxis vorweisen. Es ist ausreichend, sich nach der Zusage um eine Patenschaft zu bemühen.
Kann ich mein Studium unterbrechen?
Ja, das Studium kann unterbrochen werden. Für den Zeitraum der Unterbrechung wird jedoch keine Förderung ausgezahlt. Der Förderzeitraum kann weiter laufen.
Wie geht es nach dem Studium weiter?
Unmittelbar nach dem Studium beginnen Sie Ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Nach Abschluss der Weiterbildung sollten Sie für mindestens sechs Jahre im ländlichen Raum Sachsens (außerhalb der Städte Dresden/Radebeul und Leipzig/Markkleeberg) als Hausärztin/ Hausarzt vertragsärztlich tätig werden.
Kann ich im Anschluss an mein Studium auch eine andere Facharztweiterbildung absolvieren?
Da der Bedarf an Hausärzten in Sachsens ländlichen Gebieten sehr hoch ist, werden in diesem Programm vor allem zukünftige Allgemeinmediziner gesucht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auch eine Weiterbildung in anderen Facharztgebieten anzutreten, bei denen ein besonderer Versorgungsbedarf festgestellt wurde. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden .
Muss ich mich später als Hausarzt niederlassen?
Sie müssen nicht zwingend als Hausärztin/ Hausarzt in eigener Niederlassung tätig werden. Eine vertragsärztliche Tätigkeit ist auch im Rahmen einer Anstellung möglich.
Muss ich später in Vollzeit arbeiten?
Grundsätzlich wird von einer vertragsärztlichen Tätigkeit mit vollem Versorgungsauftrag bzw. einer Vollzeitanstellung ausgegangen. Sollte die Tätigkeit in Abstimmung mit der KV Sachsen in Teilzeit ausgeübt werden, so verpflichten Sie sich, Ihre Hausarzttätigkeit in Sachsen länger auszuüben.
Was würde passieren, wenn ich die Verpflichtungen nicht mehr erfüllen sollte?
Bei Nichterfüllung müssen die Fördermittel zzgl. Verzinsung grundsätzlich zurückgezahlt werden.
Allgemeines
Ist das Sächsische Hausarztstipendium und das Programm Ausbildungsbeihilfe das gleiche?
Ja, bei beiden handelt es sich um das gleiche Förderprogramm.
Wie viele Stipendien werden pro Jahr vergeben?
Bis zu 20 Stipendien können pro Jahr vergeben werden.
Wer sind die Ansprechpartner für das Programm?
Über das Kontaktformular erreichen Sie Sophie Zenker, Conny Weiler und Anett Metsch.
Wer finanziert und verwaltet das Programm?
Während die finanziellen Mittel durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt werden, übernimmt die KV Sachsen die Verwaltung des Stipendienprogramms.