Wann kann ich mit der Weiterbildung beginnen?
Mit der Weiterbildung kann nach der ärztlichen Approbation begonnen werden.
Wie finde ich Weiterbildungsstellen im ambulanten Bereich?
Auf der Internetpräsenz der KV Sachsen finden Sie eine Weiterbildungsbörse zur erleichterten Suche nach Weiterbildungsstellen bzw. zum Inserieren von freien Weiterbildungsstellen für Haus- und Fachärzte.
Wie finde ich Ärzte mit einer Weiterbildungsbefugnis?
Die Befugnis zur Weiterbildung erteilt die Sächsische Landesärztekammer. Hier können Sie nach Ärzten mit Weiterbildungsbefugnis suchen.
Wo finde ich die Anträge?
Die Anträge erhalten Sie hier oder in den Bezirksgeschäftsstellen der KV Sachsen.
Wer kann gefördert werden?
Ambulante Weiterbildungsabschnitte werden in der Allgemein-, Kinder- und Jugendmedizin sowie in ausgewählten Fachgebieten derzeit mit monatlich 5.400 Euro gefördert.
Ergänzend zu den bundesweiten gesetzlichen Regelungen hat die KV Sachsen beschlossen, Weiterbildungsabschnitte im ambulanten Bereich auch in allen anderen zulassungsfähigen Fachgebieten zu fördern. Da hierbei eine Finanzierung mit den Krankenkassen nicht möglich ist, reduziert sich der Förderbetrag um die Hälfte auf 2.700 Euro monatlich.
Über welchen Zeitraum kann ich eine finanzielle Förderung im ambulanten Bereich erhalten?
Eine Förderung kann erfolgen, wenn der Weiterbildungsabschnitt für das jeweilige Weiterbildungsziel nach Maßgabe der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer benötigt wird und zuvor noch nicht abgeleistet worden ist. Die mögliche Förderdauer richtet sich nach den Vorgaben der Weiterbildungsordnung.
Unter welchen Umständen müsste die finanzielle Förderung der Weiterbildung im ambulanten Bereich zurückgezahlt werden?
Die Förderung muss zurückgezahlt werden, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung durch missbräuchliche Verwendung entfallen sind, insbesondere wenn:
- die Fördermittel nicht in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung als Vergütung ausgezahlt werden oder
- der Weiterbildungsabschnitt aufgrund vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gemäß sächsischer Weiterbildungsordnung nicht anrechenbar ist.
Ausgenommen von dieser Regelung ist der Abbruch wegen Schwangerschaft oder schwerer Krankheit.
Welche Weiterbildungsabschnitte können angerechnet werden?
Alle Weiterbildungsabschnitte, die gemäß der Weiterbildungsordnung im ambulanten Bereich für den Abschluss zum Facharzt abgeleistet werden können, können auch angerechnet werden. Grundsätzlich können Weiterbildungs- und Tätigkeitsabschnitte unter sechs Monaten nur dann als Weiterbildungszeit anerkannt werden, wenn dies nach der aktuell gültigen Weiterbildungsordnung vorgesehen ist.
Kann auch eine Tätigkeit in Teilzeit gefördert werden?
Eine Teilzeitstelle mit mindestens der halben regelmäßigen Arbeitszeit in Bezug zu einer Vollzeitstelle wird ebenfalls gefördert. Der Förderbetrag je besetzter Teilzeitstelle wird anteilig entsprechend des Umfangs der Teilzeittätigkeit berechnet.
Welche Unterstützung erhalte ich durch das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin?
Die Kernaufgabe des Kompetenzzentrums besteht darin, die nahtlose Anbindung zwischen Studium und allgemeinmedizinischer Weiterbildung zu erleichtern und zu fördern. Dabei stehen verschiedene Maßnahmen im Mittelpunkt, die Ärzte optimal auf die ambulante Tätigkeit und die Niederlassung vorbereiten.
Die Angebote des Kompetenzzentrums konzentrieren sich auf die inhaltliche Qualität der Weiterbildung Allgemeinmedizin. Für zukünftige Hausärzte werden regelmäßige, die Weiterbildung begleitende Seminare angeboten. Zusätzlich wird ein Mentoringprogramm geschaffen, bei dem jedem Arzt in Weiterbildung ein erfahrener Kollege zur Seite gestellt werden soll. Das Kompetenzzentrum bietet zudem Train-the-Trainer-Seminare für weiterbildungsbefugte Ärzte an, um diese in ihrer Rolle als Weiterbildende zu stärken und so die Qualität der Weiterbildung in der Praxis zu optimieren.
Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Sachsen (KWASa)
Wobei hilft mir der Weiterbildungsverbund?
Um dem drohenden Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegen zu wirken, wurden Weiterbildungsverbünde ins Leben gerufen. Sie erleichtern Ärztinnen und Ärzten den Einstieg in die Allgemeinmedizin und je nach regionalen Gegebenheiten auch in andere Fächer. Junge Mediziner können „ohne Umwege“ ihren Weg zum Facharzt absolvieren. Mit einer strukturierten Weiterbildung aus einer Hand und in einer Region wird es Ärzten in Sachsen ermöglicht, ihre Facharztweiterbildung in der Regelzeit zu absolvieren und sich dabei ganz auf das Fachliche zu konzentrieren.
Ziele eines Weiterbildungsverbundes sind unter anderem:
- der Ausbau kooperativer und vernetzter Weiterbildungsstrukturen in der Region
- der Austausch zwischen Weiterbildungseinrichtungen unter Einbeziehung der Experten vor Ort
- die Stärkung einer regionalen und somit dezentralen Entscheidungsfindung bezüglich der Weiterbildungsstruktur
- der Ausbau und die Verstetigung von Informations- und Beratungsangeboten für Weiterzubildende sowie für ambulante und stationäre Einrichtungen
Gibt es weitere Fördermöglichkeiten durch die KV Sachsen?
In Gebieten, in denen Versorgungsengpässe drohen, kann der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen weitere Fördermaßnahmen beschließen.