Bewerbung und Voraussetzungen
Wann kann ich mich bewerben?
Vom 1. bis 31. Januar eines jeden Jahres.
Was muss ich bei der Bewerbung alles einreichen?
Die Details zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie unter Jetzt bewerben.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Sie sind bereit, als Hausarzt/Hausärztin in ländlichen Regionen Sachsens zu arbeiten.
- Sie haben einen Abiturdurchschnitt von mindestens 2,6 bzw. einen Notendurchschnitt von mindestens 9 Punkten (bei Absolvierung des Abiturs im nächsten Sommer).
- Die Belegung von Mindestens zwei naturwissenschaftlichen Fächern (Biologie, Chemie, Physik) in der Sekundarstufe II empfohlen.
Ich habe noch kein Abitur. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, der Bewerbungszeitraum gilt für alle Altabiturienten und die, die ihre Allgemeine Hochschulreife im Jahr des Studienbeginns bzw. der Bewerbung ablegen.
Ich habe keine Allgemeine Hochschulreife, sondern eine Fachhochschulreife/Ausbildung/… Kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein, für das Studium an der Universität Pécs wird die Allgemeine Hochschulreife vorausgesetzt.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
- Bewerbungen können bis zum 31. Januar eingereicht werden.
- Im darauffolgenden Februar findet ein Test zu kognitiven Fähigkeiten, Persönlichkeitseigenschaften und Motivation statt. Aus dem Testergebnis und den Bewerbungsunterlagen wird eine Rangliste gebildet.
- Die 80 besten Bewerber werden zu einem persönlichen Auswahlgespräch im Zeitraum März bis April eingeladen.
- Hiervon erhalten die bis zu 60 besten Bewerber im Mai eine bedingte Förderzusage für ihre Bewerbung an der Universität Pécs.
- Die Universität Pécs trifft die Auswahl für bis zu 40 Studierende. Die restlichen 20 Bewerber mit bedingter Förderzusage haben die Möglichkeit, am Nachrückverfahren teilzunehmen.
Förderung
Wie lang kann ich höchstens gefördert werden?
Die normale Studienzeit beträgt 12 Semester, also sechs Jahre. In diesem Zeitraum wird jeder Student gefördert, solange er seinen Pflichten nachkommt. Sollten Prüfungen einmal nicht bestanden werden und es kommt zu einer Studienzeitverlängerung, können auf Antrag weitere Semester gefördert werden
Welche Sprachen brauche ich im Studium?
Die Vorlesungen finden überwiegend auf Deutsch statt, teilweise wird ungarische medizinische Fachsprache gelehrt.
Was beinhaltet die Förderung?
Die Förderung beinhaltet die Übernahme der Studiengebühren für die Regelstudienzeit. Es werden keine Lebenshaltungskosten übernommen. Häufig ist eine Förderung nach BAföG möglich. Das zuständige Studentenwerk für Auslandsaufenthalte in Ungarn ist Chemnitz-Zwickau.
Welche Veranstaltungen werden während des Studiums regelmäßig von der KV Sachsen angeboten?
- Auftaktveranstaltung im August in der KV Sachsen in Dresden
- Abschlussveranstaltung im Juni an der Universität Pécs
- Jahrgangstreffen im Herbst in Dresden oder Pécs
Was erwartet die KV Sachsen von mir während meiner Programmteilnahme?
- Hospitationen in einer Patenschaftspraxis im ländlichen Bereich Sachsens an 12 Tagen pro Studienjahr
- Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder ggf. weiteren Facharztgruppen
- Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit in Sachsen außerhalb der Städte Leipzig/Markkleeberg und Dresden/Radebeul für mindestens 5 Jahre
Wie finde ich eine Patenschaftspraxis?
Mit der Förderzusage erhalten Sie von der KV Sachsen eine Liste mit Patenschaftspraxen in Sachsen, mit denen Sie Kontakt bezüglich der Patenschaft aufnehmen können. In Abstimmung mit der KV Sachsen können Sie auch selbst eine Patenschaftspraxis suchen.
Kann ich mein Studium unterbrechen?
Ja, wenn Sie mit einer überzeugenden Begründung (z. B. Krankheit, leistungsbedingte Verzögerung) ein Passivsemester einlegen, werden keine Studiengebühren fällig. Demnach verlängert sich die Studienzeit.
Kann ich auch an eine andere Universität wechseln?
Nein, aufgrund der Förderbedingungen ist ein Wechsel an eine andere Universität nicht vorgesehen.
Wie geht es nach dem Studium weiter?
Unmittelbar nach dem Studium beginnen Sie Ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin in Sachsen. Nach dem Abschluss der Weiterbildung sollten Sie sich für mindestens fünf Jahre im ländlichen Raum Sachsens (außerhalb der Städte Dresden/Radebeul und Leipzig/Markkleeberg) als Hausarzt niederlassen.
Kann ich im Anschluss an mein Studium auch eine andere Facharztweiterbildung als die der Allgemeinmedizin absolvieren?
Da der Bedarf an Hausärzten in Sachsen in ländlichen Gebieten sehr hoch ist, werden in diesem Programm vor allem zukünftige Allgemeinmediziner gesucht.
Zum Teil besteht jedoch die Möglichkeit, auch eine Weiterbildung in anderen Facharztgebieten anzutreten, bei denen ein besonderer Versorgungsbedarf festgestellt wurde. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Die Förderung des Freistaats Sachsen erkennt neben der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin auch eine Weiterbildung und ambulante Tätigkeit im Facharztbereich der Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie im Öffentlichen Gesundheitsdienst oder Hygiene und Umweltmedizin an.
Was würde passieren, wenn ich die Verpflichtungen nicht mehr erfüllen sollte?
Bei Nichterfüllung müssen die Fördermittel zzgl. Verzinsung grundsätzlich zurückgezahlt werden.
Allgemeines
Wie viele Studienplätze werden gefördert?
Seit dem Jahr 2020/21 werden insgesamt 40 Studienplätze gefördert, 20 über die KV Sachsen/Krankenkassen und 20 über das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dies gilt vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel durch den Freistaat Sachsen.
Wer sind die Ansprechpartner für das Programm?
Über das Kontaktformular erreichen Sie Sophie Zenker, Conny Weiler und Anett Metsch.
Kann ich die BAföG-Förderung zur Finanzierung meines Lebensunterhalts beantragen?
Ja, Sie können BAföG für eine Ausbildung im Ausland beantragen. Ansprechpartner hierfür ist die Abteilung Studienfinanzierung des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau. Weitere Informationen finden Sie hier.